AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kfz.-Sachverständigenbüro Kahre

Inhaber: Henri Kahre
Rollberg 13
37520 Osterode am Harz

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Sachverständigenbüro Kahre (nachfolgend „Sachverständiger“) und seinen Auftraggebern über die Erstellung von Kfz-Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimerbewertungen, Rücknahmegutachten (Minderwert) sowie weiteren vereinbarten Sachverständigenleistungen.
(2) Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.



§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Beauftragung des Sachverständigen und deren Annahme zustande.
(2) Der Sachverständige ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.



§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(2) Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:
• Erstellung von Kfz.-Schadengutachten
• Fahrzeugbewertungen
• Oldtimerbewertungen
• Leasingrückläufer-Bewertungen
(3) Das Gutachten wird nach dem zum Zeitpunkt der Besichtigung feststellbaren Fahrzeugzustand erstellt.
(4) Eine Demontage oder zerstörende Untersuchung von Fahrzeugteilen erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.



§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
• alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen,
• bekannte Vorschäden anzugeben,
• sämtliche relevanten Unterlagen bereitzustellen,
• das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich zu machen,
• auf erkennbare Besonderheiten hinzuweisen.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben entstehen, soweit gesetzlich zulässig.



§ 5 Durchführung der Begutachtung

(1) Die Begutachtung erfolgt nach anerkannten technischen Standards und nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Der Sachverständige ist nicht verpflichtet, verdeckte oder ohne Demontage nicht erkennbare Schäden festzustellen.
(3) Das Gutachten stellt eine fachliche Einschätzung auf Grundlage der bei der Besichtigung feststellbaren Tatsachen dar.



§ 6 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuell vereinbarten Honorarvereinbarung.
(2) Für Haftpflichtschäden kann das Honorar – soweit vereinbart – unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen BVSK-Honorarbefragung berechnet werden.
(3) Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Porto, Ausdrucke oder besondere Leistungen) können gesondert berechnet werden.
(4) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.



§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und Verzugsschäden.
(3) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob eine Versicherung oder ein Dritter die Kosten später ganz oder teilweise übernimmt.



§ 8 Abtretung von Schadensersatzansprüchen

Sofern eine Sicherungsabtretung vereinbart wird, dient diese ausschließlich der Sicherung des Honoraranspruchs des Sachverständigen. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.



§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftraggeber erhält das Recht, das Gutachten für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden (z. B. Schadenregulierung, Vorlage bei Versicherung, Rechtsanwalt oder Gericht).
(3) Änderungen, Bearbeitungen oder auszugsweise Veröffentlichungen des Gutachtens bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen, soweit gesetzlich zulässig.



§ 10 Haftung

(1) Der Sachverständige haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.



§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Sachverständigenbüros.



§ 12 Aufbewahrung und Herausgabe

Der Sachverständige ist berechtigt, Unterlagen und digitale Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu speichern. Originalunterlagen werden nur zurückgegeben, soweit dies vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.



§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigenbüros.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Stand: Juli 2026